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Betriebliche Steuererklärung

Wir fertigen für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen, wie z. B:

  • Umsatzsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

Immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen berücksichtigen wir jede Änderung von Gesetz und Rechtsprechung zum Vorteil unserer Mandanten. So können Sie mit unserer Unterstützung steuerliche Wahlrechte optimiert nutzen und erhalten eine Steuererklärung zum aktuellen Rechtsstand.

Natürlich übernehmen wir auch die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und überwachen Einspruchs- und Abgabefristen.

Leider sind Steuerbescheide häufig fehlerhaft. Wir übernehmen nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sonder vertreten Sie auch im Rahmen eventueller Einspruchs- und Klageverfahren.

Darüberhinaus stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen, wie zum Beispiel:

  • Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Stundung
  • Erlass
  • Fristverlängerung u.a.